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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in der Türkei
Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Türkei die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut. Diese Bestimmung ist vor allen Dingen für die Rückreise mit dem Tier aus der Türkei bedeutsam. Die Hinreise ist relativ einfach zu bewerkstelligen. Gefordert wird bei der Einreise für Hunde über 3 Monate in Begleitung des Besitzers: ein Impfpass mit gültigen Impfungen gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, Hepatitis und Leptospirose. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Außerdem ist ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 15 Tage, beim Zoll vorzulegen. Webseite der Türkischen Botschaft » Rückreise nach Deutschland Die Türkei ist nach der EU- Regelung EU (EG) Nr. 998/2003 ein gelistetes Drittland mit nicht zufriedenstellendem Tollwutstatus. Daher muss vor der Rückreise ein relativ großer Aufwand betrieben werden. Wir raten daher eher ab, die Türkei für Ihren Urlaub mit Hund auszuwählen, es sei denn, dass Sie dort evt. über den Winter, also mehrere Monate bleiben möchten. Bringen Sie auch keine zugelaufenen Tiere mit. Bei Grenzkotrollen werden Sie damit große Schwierigkeiten haben. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger in die Türkei Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Türkei finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland » Achtung! Die Einreisebestimmungen für deutsche Reisende ändern sich schnell. Bitte informieren Sie sich immer ganz aktuelle vor der Reise. Wichtiger Hinweis Die Informationen auf dieser Seite wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem können wir keine Gewährleistung für Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität geben und keine Haftung für eventuell eintretende Schäden übernehmen. |
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