Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg
Seit
dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die
Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den
Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003".
Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der
Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung
der Tollwut.
Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Luxemburg den EU-Heimtierpass
mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde
(Heimtiere) einreisen dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf
bestimmt sein.
Die Hunde müssen durch eine gut lesbare
Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip
(Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine
gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung eines Jungtieres muss
mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Bezüglich der Dauer der Gültigkeit der Impfung sind die Vorschriften des
Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der
Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus
Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.
Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Luxemburg
Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Luxemburg finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der BRD » Besondere Vorschriften für die Führung von Hunden in Luxemburg
Für einige Rassen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Die luxemburgischen Behörden erteilen Ihnen dazu Auskunft.
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