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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Luxemburg

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Luxemburg die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Luxemburg den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) einreisen dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Die Hunde müssen durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die Erstimpfung eines Jungtieres muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Bezüglich der Dauer der Gültigkeit der Impfung sind die Vorschriften des Impfstoffherstellers zu beachten. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Luxemburg

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Luxemburg finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der BRD »

Besondere Vorschriften für die Führung von Hunden in Luxemburg

Für einige Rassen gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Die luxemburgischen Behörden erteilen Ihnen dazu Auskunft.

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