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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Ungarn

Seit dem 1. Oktober 2004 gilt auch für Ungarn die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie dient vor allen Dingen der Vereinheitlichung der Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern und der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Demnach hat man bei der privaten Einreise mit Hund von Deutschland nach Ungarn den EU-Heimtierpass mitzuführen. Private Einreise bedeutet, dass pro Person maximal 5 Hunde (Heimtiere) mitgenommen werden dürfen. Diese sollen nicht für den Verkauf bestimmt sein.

Außerdem müssen die Hunde durch eine gut lesbare Tätowierung (nur noch gültig bis 3. Juli 2011) oder einen Mikrochip (Transponder) eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein. Eine gültige Tollwutschutzimpfung ist erforderlich. Die erste Impfung eines jungen Hundes muss mindestens 21 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Die Dauer der Gültigkeit des Impfschutzes richtet sich nach den Maßgaben des Impfstoffherstellers. Die Identität des Tieres muss vor der Impfung geprüft und festgestellt worden sein. Für die Einreise aus Nicht- EU- Ländern und Drittstaaten gelten gesonderte Regelungen.

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Webseite der Ungarischen Botschaft für evt. Fragen »

Spezielle Bestimmungen in Ungarn

Auf öffentlichen Plätzen/Einrichtungen müssen Hunde an der Leine geführt werden. Bei der Reise mit öffentlichen Verkehsmitteln besteht Maulkorbpflicht. Als gefährlich geltende Rassen (Kampfhunde) dürfen nur eingeführt werden, wenn sie kastriert/sterilisiert worden sind. Dazu gibt es eine Rasseliste, die Sie in aktueller Form bitte in der Botschaft Ungarns erfragen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Ungarn

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Ungarn finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

Wichtiger Hinweis

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