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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Kroatien

Auch in Kroatien, dem jüngsten Mitglied der EU, gilt für die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren die "Regelung für die Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch aus Drittländern in die EU (EG) Nr. 998/2003". Sie soll die Veterinärbestimmungen in den EU- Ländern vereinheitlichen und dient weiterhin der gemeinsamen Bekämpfung der Tollwut.

Nicht mehr als 5 Hunde dürfen mit ihrem Eigentümer in Kroatien einreisen. Hunde müssen ferner mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, einen Reisepass bzw. Tierarzt-Zertifikat besitzen und gegen Tollwut geimpft worden sein.

Ausführliche Informationen finden Sie auf folgender Info- Seite Kroatiens »

Adresse der Kroatischen Botschaft »

Die EU-Reisebedingungen auf einen Blick »

Rückreise mit Hund nach Deutschland

Es gelten die EU- Regelungen, die Sie auf dieser Seite in unseren Links finden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Kroatien

Die Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Sicherheitswarnungen und medizinischen Hinweise für Kroatien finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland »

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