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Einreisebestimmungen für Urlaub mit Hund in Bulgarien

Für allen EU-Mitgliedstaaten, so auch Bulgarien, ist die Einreise mit Hunden und anderen Haustieren durch die EU- Verordnung Nr. 998/2003 verbindlich geregelt.

Bei der Einreise mit Hund nach Bulgarien müssen die Hunde durch Mikrochip elektronisch identifizierbar sein. Eine Identifikation durch Tätowierung war in Bulgarien nur noch bis zum 03.07.2012 gültig. Sollte die elektronische Identifizierung nich mit der ISO – Norm 11784 oder mit den Anforderungen des Anex A zur ISO – Norm  11785 übereinstimmen, muss der Eigentümer die nötigen Geräte zur Auslesung der Mikrochip-Angaben zur Verfügung stellen. Der Eigentümer des Hundes ist verpflichtet, nach Verlangen eines offiziellen Veterinärarztes, die Angaben zum Namen und zur Adresse des Tierbesitzers zur Verfügung zu stellen.

Ferner ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, in dem alle Tollwutimpfungen und Neuimpfungen eingetragen sind. Der Tollwutimpstoff muss in Bulgarien registriert worden sein (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens 1 Antigeneinheit). Bei der Impfung sind die Anweisungen des Herstellers beachtet worden. Welpen unter drei Monate alt, die ein EU-Heimtierausweis besitzen, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch ungeimpft einreisen.

Information des Bulgarischen Außenministeriums (in Englischer Sprache) »
Einen allgemeinen Überblick über die Reisebedingungen der EU erhalten Sie hier »

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige nach Bulgarien

Für die Einreise deutscher Staatsbürger nach Bulgarien gelten detaillierte Bestimmungen, die Sie auf folgender Webseite nachlesen können. Dort finden Sie auch medizinische Hinweise auf mögliche Krankheiten, die aktuell in Bulgarien aufgetreten sind und wie man sich als Tourist davor schützen kann. 

Auswärtiges Amt der BRD- Reise- Infos zu Bulgarien »
Botschaft von Bulgarien »


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